Der Modellflugverein Brislach (nachstehend MFV Brislach genannt) beschliesst, gestützt auf die Vereinsstatuten vom 18. Februar 2006 und auf das Polizeireglement der Einwohnergemeinde Brislach vom 23. Oktober 1996, folgendes Betriebsreglement:
1. Modellflugplatz
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Der Modellflugplatz „Mitten auf dem Feld“ steht ausschliesslich den Mitgliedern des MFV Brislach zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage geklärt wurde.
2. Nutzung
Folgende Arten von Flugmodellen sind auf dem Modellflugplatz zugelassen:
- Flugmodelle mit Kolben-Verbrennungsmotor (mit Einschränkungen)
- Flugmodelle mit Elektro-Impeller-Antrieb
- Flugmodelle mit Elektromotor
- Segelflugmodelle
- Modellhubschrauber mit Elektromotor (mit Einschränkungen)
- Drohnen (mit Einschränkungen)
Nicht zugelassensind u.a.:
- Modellhubschrauber mit Verbrennungsmotor
- Jetmodelle mit Turbinen-Antrieb
- Modellraketen
- Modellballone
Flugzeiten
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:
Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Schleppflugzeuge mit Verbrennungsmotor:
Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wobei an Sonntagen gleichzeitig nicht mehrere Schleppflugzeuge in der Luft sein dürfen. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen an Sonntagen Schleppflugzeuge mit Elektromotor eingesetzt werden. - Flugmodelle mit Elektromotor und Segelflugmodelle: Keine Beschränkungen
Einschränkung für Elektro-Helis und Drohnen
Elektro-Helis und Drohnen sind auf dem Modellflugplatz grundsätzlich zugelassen. Diese dürfen jedoch nicht gleichzeitig mit anderen Flugmodellen betrieben werden. Sämtliche auf dem Modellflugplatz zugelassenen Flugmodelle haben gegenüber den Elektro-Helis und Drohnen Vorrang. Elektro-Helis und Drohnen dürfen nur auf der Piste gestartet und gelandet werden.
Flugbetrieb an Wettbewerben
Die vorstehenden Regelungen betreffend Zulassung und Flugzeiten gelten auch an Wettbewerbstagen und Flugveranstaltungen. Ausnahme: An Wettbewerbstagen darf der Schleppbetrieb bereits ab 09.00 Uhr aufgenommen werden. Die Mittagsruhe ist dabei einzuhalten.
Weitergehende Ausnahmen müssen dem Gemeinderat Brislach rechtzeitig zur Bewilligung beantragt werden.
Flugverbot
An folgenden Feiertagen besteht ein absolutes Flugverbot: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag und Weihnachten.
Am Neujahrstag und am Bundesfeiertag besteht für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor Flugverbot.
Lärmschutz
Das Benützen von Motoren ohne Schalldämpfer ist verboten. Die Benützer des Modellflugplatzes sind verpflichtet, wirkungsvolle Schalldämpfer anzuwenden. Als max. zulässiger Schallpegel gelten die Richtlinien des SMV. Beim Überschreiten dieser Normen gilt Betriebsverbot.
Flugverbotszone
Die Flugverbotszone ist auf dem Plan im Rasenmäher-Unterstand eingezeichnet. Sie gilt strikte für sämtliche Flugmodelle.
3. RC-Anlagen und Modellflugzeuge
Es sind nur die vom BACOM zugelassenen Modellflugfrequenzen erlaubt. Der Zustand der Fernsteuerung und die Funktion der Steuerorgane müssen fehlerfrei sein. Der Gesamtzustand des Modellflugzeuges muss in Bezug auf Konstruktion, Bau und Wartung ein Maximum an Sicherheit gewährleisten.
4. Allgemeine Verhaltensregeln zur Sicherheit
Die Flugmodelle sind so einzusetzen, dass weder während der Start- oder Landephase noch während des Fluges Personen oder Sachen Dritter gefährdet werden.
Es ist strengstens verboten, Zuschauer oder andere Personen in niedriger Höhe zu überfliegen.
Das Betreten der umliegenden Felder ist strikte zu unterlassen, allfällige Landschäden sind vom Verursacher zu tragen.
Bei Zuwiderhandlungen, seien diese vorsätzlich oder grobfahrlässig, behält sich der Vorstand das Recht vor, entsprechende Massnahmen anzuordnen.
5. FLARM
Im Rasenmäher-Unterstand ist ein FLARM (Flug Alarm System) installiert. Dieses System warnt einerseits die Modellflieger vor herannahenden manntragenden Flugzeugen, andererseits wird herannahenden Piloten angezeigt, dass sie sich einem Modellflugplatz nähern, wo derzeit Flugbetrieb herrscht. Dieses FLARM ist jeweils bei Aufnahme des Flugbetriebes zu aktivieren und beim Verlassen des Flugplatzes wieder auszuschalten.
6. Versicherung
Die dem SMV angeschlossenen Mitglieder des MFV Brislach sind automatisch ausreichend versichert. Sie haben den Mitgliederausweis auf sich zu tragen. Die übrigen Mitglieder des MFV Brislach müssen über eine Privat- Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Franken verfügen. Diese haben den entsprechenden Versicherungsausweis auf sich zu tragen und dem Vorstand auf Verlangen vorzuweisen.
7. Motorfahrzeugverkehr
Wir befinden uns in der Landschaftsschutzzone der Gemeinde Brislach, die gleichzeitig als Naherholungsraum der umliegenden Gemeinden genutzt wird. Unser Benehmen auf der Zufahrtsstrasse repräsentiert unseren Verein. Begegnen wir allen Leuten auf dieser Strasse in einer zuvorkommenden und freundlichen Art und Weise. Damit vermitteln wir gleichzeitig Toleranz und Sympathie für unseren Sport (Fussgängerpriorität, Tempo anpassen usw.).
8. Schlussbestimmungen
Jedermann trägt zum Einhalten dieses Reglements sowie zur allgemeinen Ordnung auf unserem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten zu melden.
Mitglieder, welche durch ihr Verhalten andere gefährden oder auf irgendeine andere Weise den Ruf oder die Interessen des MFV Brislach schädigen, werden nach einmaliger Verwarnung durch den Vorstand vom Flugbetrieb ausgeschlossen.
9. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt nach Genehmigung der Generalversammlung des MFV Brislach vom 24. März 2018 in Kraft. Damit werden alle früheren Bestimmungen, die im Widerspruch dazu stehen, aufgehoben.
Brislach, 24. März 2018
Namens der Generalversammlung des MFV Brislach
Marius Schmidlin
Patrik Cueni